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BGH, 27.11.1968 - VIII ZR 245/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Entstehung des Inventarpfandrechts - Reihenfolge des Eintritts von Eigentumserwerb und Einverleibung in das Inventar - Gutgläubiger lastenfreier Erwerb bei amtsgerichtlich niedergelegtem Verpfändungsvertrag - Entfernung des Inventarstücks vom ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 215
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1961 - VIII ZR 41/60
Pachtkreditpfandrecht
Auszug aus BGH, 27.11.1968 - VIII ZR 245/66
In beiden Fällen muß aber der Pächter Eigentümer der Gegenstände sein (BGHZ 35, 53, 54) [BGH 26.04.1961 - VIII ZR 41/60]. - RG, 14.03.1934 - V 352/33
Kann eine dem § 1121 BGB. genügende Entfernung des veräußerten Gegenstands vom …
Auszug aus BGH, 27.11.1968 - VIII ZR 245/66
Das Pfandrecht erlischt nach § 5 Abs. 2 PKrG jedoch nur dann, wenn die Entfernung des Inventarstücks eine Folge der im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaft getroffenen Verfügung des Pächters ist (Sichtermann Pachtkreditgesetz § 5 Anm. 3 c; zu dem entsprechenden Falle des § 1121 BGB vgl. RGZ 144, 152, 155).
- BGH, 07.10.1970 - VIII ZR 207/68
Inventarpfandrecht des Pachtkreditinstituts
Dabei ist es, wie der Senat schon in dem Urteil VIII ZR 245/66 vom 27. November 1968 (Betrieb 1969, 128; BB 1969, 196; MDR 1969, 215; WM 1969, 27; WarnR 1968 Nr. 275) entschieden hat, gleichgültig, ob die Pächter zuerst die Inventarstücke erworben und sie dann dem Inventar einverleibt haben, oder - wie etwa beim Vorbehaltskauf - die in § 3 geannten Voraussetzungen für die Entstehung des Pfandrechts in umgekehrter Reihenfolge eingetreten sind.